Im Moment (Stand Januar 2012) hängt die Sache fest beim Verwaltungsgericht München, welches darüber zu entscheiden hat, ob ein von den ALDI-Befürwortern angestrebtes Bürgerbegehren zur Durchsetzung des Aldi-Logistikzentrums zulässig ist.
Wie kam es zu dieser Situation?
Rückblende: Im Juni 2010 hat der ALDI-Konzern von einer Landwirtsfamilie etwa 140.000 m² Ackerland abgekauft, um südlich des bestehenden Gewerbegebietes Gilching-Süd ein Logistikzentrum zu errichten.
Vor dem Kauf hatte der Aldi-konzern mit den Bürgermeistern von Gauting und Gilching Gespräche geführt, wo von Gautiger Seite definitiv und von Gilchinger Seite angeblich Zustimmung signalisiert wurde.
Im September 2010 hat der Gemeinderat Gilching die Hoffnungen von ALDI jedoch zunichte gemacht. Der Gemeinderat beschloss nämlich, dass südlich des bestehenden Gewerbegebietes keine weitere Gewerbe-Ansiedlung stattfinden soll.
Daraufhin trat im Mai 2011 eine eng mit dem Aldikonzern verzahnte „Bürger“-Initiative auf den Plan, die im Sommer 2011 ausreichend Unterschriften gesammelt hat, um ein Bürgerbegehren stattfinden zu lassen.
Im September 2011 sollte der Gilchinger Gemeinderat über die Zulässigkeit dieses Bürgerbegehrens entscheiden. Der Gilchinger Gemeinderat hat jedoch entschieden, dass die Fragestellung des Pro-ALDI-Bürgerbegehrens unzulässig ist. Dagegen hat der Gilchinger Gemeinderat Stefan Hartmann, vor dem Verwaltungsgericht München geklagt.
Wie geht es nun weiter?
Dem Vernehmen nach wird das Verwaltungsgericht im Sommer 2012 seine Entscheidung fällen.
Alternative 1:
Erklärt das Verwaltungsgericht das Bürgerbegehren für zulässig, muss es innerhalb von 3 Monaten nach dem Urteil stattfinden. Dann ist natürlich offen, ob die Pro-Aldi-Initiative ausreichend Stimmen zusammen bekommt.
Variante 1a:
Angenommen, die Pro-Aldi-Initiative bekommt ausreichend Stimmen zusammen, heißt das keineswegs, dass das Logistikzentrum dann tatsächlich gebaut werden kann. Vorher müssten noch viele weitere rechtliche Hürden beseitigt werden.
Variante 1b:
Stimmt die Bürgermehrheit mit Nein, oder erreicht die Pro-ALDI-Initiative nicht das erforderliche Quorum, hat sich die Sache sowieso erledigt und es kommt kein ALDI Zentrallager nach Gilching.
Alternative 2:
Eine weitere Alternative ist natürlich auch, dass das Verwaltungsgericht die Auffassung des Gemeinderats bestätigt und die Fragestellung des Bürgerbegehrens ebenfalls für rechtlich unzulässig hält. Auch dann kommt kein ALDI Zentrallager nach Gilching.
<u>Es gibt noch eine dritte Variante: </u>Der Aldi-Konzern hat sich in dem Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten. Erklärt Aldi innerhalb von 2 Jahren nach dem Kaufvertrag (das wäre wohl bis zum 10. 6. 2012) den Rücktritt, würde es die bereits angefallene Grunderwerbssteuer in Höhe von ca. 200.000 bis 300.000 Euro wieder zurück erstattet bekommen. (§16 GrEStG) Es wäre denkbar, dass das Aldi-Management in Anbetracht der unsicheren Situation die Reißleine zieht und von sich aus das Projekt „Aldi-Logistikzentrum Gilching“ beendet, um zumindest diesen 6-stelligen Betrag zu retten.
In jedem Fall wird 2012 ein spannendes Jahr für Gilching.
Herzlich,
Ihr Alfred Gesierich